Die Goju-Ryu Faust ist markenrechtlich geschützt beim Deutschen Patent -und Markenamt mit der Nummer 397 14 563. Damit ist jegliche Nutzung der Faust ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers, dem Verband International Goju-Ryu Karate Do Renmei - IGKR e.V., untersagt.

Auch ist die Faust nicht ein Stilrichtungssymbol, da die Faust nicht nur in Deutschland, sondern noch in vielen anderen Ländern geschützt ist. In Japan stehen die Markenrechte an der Faust der Witwe von Gogen Yamaguchi ( Japan Patent Office vom 30.04.1996 - Rg. Nr.: 3145113 und 3146168 ) zu und in den USA einem seiner Söhne, Gosei Yamaguchi, ( United States Patent Office vom 9.03.1971 - Rg. Nr.: 909827 ). Die gleichen Rechte bestehen in Brasilien und Australien ( Australian Trade Mark Office vom 15.01.1980, Trade Mark Nr.: 34916 ). Weiter ist die Faust in Canada für die International Karate - Do Goju - Kai Association Canada geschützt ( REGISTRATION NUMBER: TMA509046 seit 1999-03-10 ). In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist die Faust für die Goju-kai Karate-do Holland Organisation geschützt ( Benelux - Markenbureau vom 13.10.1997, Rg Nr.: 628280 ). In Afrika ist die Faust für den All African Karate - Do Goju - Kai geschützt. 

Die Faustrechte für Deutschland erhielt ursprünglich Großmeister Tokio Funasako von Großmeister Gogen Yamaguchi, als er vor ca. 50 Jahren nach Deutschland kam (siehe auch bei News).